Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie, Reha, Facharzttermine: Das sind die Fahrten, bei denen es nicht nur ums Ankommen geht. Mit der Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab — Sie tragen nur den gesetzlichen Eigenanteil.
Illustration · kein Foto des BetriebsViele Menschen rufen zum ersten Mal an, weil eine Diagnose alles auf den Kopf gestellt hat. Deshalb hier ohne Fachchinesisch: Das ist der ganze Weg.
Schritt 1
Die Verordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt die Krankenbeförderung aus (Muster 4). Darauf steht, warum die Fahrt nötig ist und wie oft sie stattfindet. Für viele ambulante Behandlungen muss die Kasse die Fahrt vorher genehmigen — bei Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie ist das der Regelfall und meist unkompliziert.
Schritt 2
Ihr Anruf bei uns
Sagen Sie uns Termin, Abholadresse und Ziel — und ob Sie eine Gehhilfe, einen Rollstuhl oder eine Begleitperson dabeihaben. Bei Serienterminen legen wir die ganze Serie an, damit Sie nicht jedes Mal neu anrufen müssen.
Schritt 3
Die Fahrt
Wir holen Sie an der Wohnungstür ab, nicht am Bordstein. Auf Wunsch begleiten wir Sie bis zur Anmeldung. Nach der Behandlung warten wir, wenn es länger dauert als geplant — Sie müssen nicht erneut anrufen.
Schritt 4
Die Abrechnung
Sie unterschreiben den Beförderungsschein, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil: in der Regel 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt (§ 61 SGB V). Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.
„Alle Kassen“ heißt genau das: Sie müssen nicht in Vorleistung gehen und keine Rechnung einreichen. Sie unterschreiben den Beförderungsschein, den Rest erledigen wir.
Angaben nach SGB V. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihre Krankenkasse.
Das brauchen wir von Ihnen.
Die Verordnung
Der Beförderungsschein Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes (Muster 4).
Termin und Klinik
Datum, Uhrzeit, Station oder Praxis — und wo Sie abgeholt werden.
Ihre Versichertenkarte
Für die Abrechnung mit der Kasse.
Was mitfährt
Rollstuhl, Rollator, Sauerstoff, Begleitperson — sagen Sie es beim Anruf.
Eine Rückrufnummer
Falls sich der Termin verschiebt, erreichen wir Sie oder Ihre Angehörigen.
Fahrten zur stationären Behandlung, Fahrten zu ambulanten Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung sowie Fahrten für Menschen mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung (etwa Merkzeichen aG, Bl oder H oder einem entsprechenden Pflegegrad). Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet Ihre Krankenkasse — fragen Sie dort kurz nach oder sprechen Sie uns an, wir kennen den üblichen Weg.
Frage nicht dabei?
Beide Leitungen sind Tag und Nacht besetzt. Am Telefon ist die Antwort in einer halben Minute da.
Oder Anfrage schreibenWeitere Leistungen
Für die Fahrt jetzt gleich rufen Sie am besten an — wir stehen am Hauptbahnhof Bingerbrück und sind Tag und Nacht besetzt. Für eine Fahrt an einem festen Termin schicken Sie uns Ihre Anfrage.
- Standplatz
- Am Bahnhof Bingerbrück
55411 Bingen
Route planen - Erreichbar
- Tag und Nacht · 7/24 an 365 Tagen
- oezdemiroglu@arcor.de

